Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern  zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels..
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  4. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne §13,14 BGB.


2. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande; diese sind die Vertragspartner. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Hat ein Dritter für den Gast bestellt oder wird vom Gast ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Dritte zusammen mit dem Gast  gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 I BGB. Schadensersatzansprüche gegen das Hotel verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.


3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer  zur Verfügung zu stellen und die zugesagten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. geltenden  Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte..
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.  Im Falle einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes behält sich das Hotel eine entsprechende Änderung bzw. Anpassung der Preise vor. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anheben, jedoch höchstens jährlich um 5%.
  4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% über dem Basiszinssatz bzw., bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Zudem kann das Hotel im Verzugsfalle  eine Gebühr in Höhe von  € 5,00 pro Mahnschreiben geltend machen.  Dem Hotel bleiben der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
  6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  7. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.


4. Rücktritt des Gastes (Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistung des Hotels)

  1. Vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher oder individuell vereinbarter Rechte des Gastes zum Rücktritt bzw. zur Kündigung ist dieser ausschließlich nach Maßgabe folgender Bestimmungen zum Rücktritt (Stornierung) berechtigt. Als Stornierung im Sinne dieser Regelung gilt auch, wenn ein Gast gar nicht (so genannter No-Show) bzw. verspätet anreist oder vorzeitig abreist.
  2. Der Gast ist verpflichtet, den dem Hotel durch die Stornierung entstehenden Schaden zu ersetzen. Dem Hotel steht es frei, den vom Gast zu ersetzenden Schaden nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer IX.3 und 4.4 zu pauschalieren. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist in den nachfolgenden Pauschalen berücksichtigt. Das Hotel hat Einnahmen aus anderweitiger Vermietung bei der Schadensermittlung zu berücksichtigen.
  3. Für den Beherbergungsbereich gilt:
    Der Gast ist verpflichtet, pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück  zu leisten.
  4. Die vorstehende Regelung über Entschädigung gilt  entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt (No Show)
  5. Hat das Hotel  mit dem Gast einen Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart , kann der Gast bis zu diesem Termin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das vertragliche Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.


5. Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern / Veranstaltungsräumen vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß 3. Ziffer 6. verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
  • Zimmer  unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung  den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen oben 1.. Ziffer 2. vorliegt.
  1. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.


6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit telefonisch oder schriftlich vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Eine Verpflichtung des Hotels zur anderweitigen Vergabe besteht nicht. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
  4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Tagespreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.


7. Sonstige Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen sowie Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen, wobei im letzten Fall die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt ist. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen und Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen. Auch ist der Gast verpflichtet, dass Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 701,702 BGB). Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Gesamthöchstwert von € 7.500,00 im Hotelsafe aufbewahrt werden.  Das Hotel empfiehlt dringend von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.  Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gilt vorstehende Ziffer XII.1 Satz 2 bis 4 entsprechend.
  3. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Ein Schaden muss spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden. Vorstehende Ziffer XII.1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
  4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und –auf Wunsch –gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Ein Verwahrungsauftrag kommt über die Nachrichten, Post und Warensendungen nicht zustande. Ziffer XII.1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
  5. Fundsachen werden nur auf Ihre ausdrückliche Anfrage und kostenpflichtig nachgesandt. Wir bewahren Fundsachen für die Dauer von 3 Monaten in unserem Haus auf.


8. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Für Streitigkeiten aus dem abgeschlossenen Vertrag und seine Erfüllung ist, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Landgerichts München I vereinbart.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme und / oder Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: August 2017